1. Maßgeblich für alle Angebote, Veräußerungsgeschäfte und Lieferungen sind allein unsere Geschäftsbedingungen. Mündliche Nebenabreden und entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur mit unserem schriftlichen Einverständnis wirksam.
  2. Unsere Angebote sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend. Der Käufer ist an sein Angebot zwei Wochen gebunden. Zur Lieferung werden wir erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verpflichtet. Die Auftragsbestätigung regelt verbindlich den Inhalt des Vertrages, sofern nicht innerhalb einer Woche nach Absendung schriftlich begründeter Widerspruch erhoben wird.
  3. Den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Preisen liegen die am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Rohstoffpreise, Löhne und Sozialabgaben, Frachtsätze und öffentlichen Abgaben (z.B.) Steuern zugrunde. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Änderungen dieser Grundlage berechtigen den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, sofern keine Einigung erzielt werden kann. Sollte sich die Kursrelation der € zu der Währung ändern, in der wir einkaufen, so können wir vom Auftrag zurücktreten, sofern keine Einigung erzielt wird.
  4. Bei Verkauf nach Muster oder Probe gilt das Muster oder die Probe nur als unverbindliches Anschauungsstück, das nur den allgemeinen Charakter bzw. den Typ der Ware anzeigen soll.
  5. Ansprüche des Käufers aus der Geschäftsverbindung können nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abgetreten werden. Der Käufer ist nicht berechtigt, gegenüber unseren fälligen Zahlungsansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen; er kann gegenüber unseren Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die nicht rechtzeitige Zahlung einer Lieferung oder einer Teillieferung, begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers können wir zum Anlass nehmen, sämtliche Forderungen gegen den Besteller sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse zu erbringen.
  6. Der Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Bei frachtfreier Lieferung erfolgt der Transport nach unserer Wahl auf dem Wasser- oder Landwege. Transport-, Feuer- oder Bruchversicherung schließen wir nur auf besondere Weisung und auf Kosten des Käufers ab. Falls der Käufer keine besonderen Weisungen für die Verladung erteilt, erfolgt der Versand nach unserem freien Ermessen.

    6.1   Hindernisse beim Schiffstransport
    Die Abnahme- und Transportpflicht der Prechel GmbH erlischt auf jeder Wasserstraße ohne weiteres - gleichgültig, ob die Container/Güter schon übernommen oder verladen sind, oder ob die Reise schon angetreten ist oder nicht - wenn allgemein oder auch nur mit Bezug auf das Schiff, welches die Container/Güter geladen hat, folgende Ereignisse oder Umstände eintreten oder vorliegen:

    • Höhere Gewalt, Zufall, Mobilmachung, militärische Übungen und Unternehmungen, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Sabotage, Blockade, Requisition, Ein-, Aus-, oder Durchfuhrbeschränkungen, Beschlagnahme, behördliche Maßnahmen und Eingriffe jeder Art.
    • Sperren jeder Art, Einsturz von Brücken oder sonstiger Werke, Schließung der Schifffahrt.
    • Unfälle der Schifffahrt, Zusammenstöße und Havarien, Untergang oder Beschädigung des Schiffes.
    • Naturereignisse, Überschwemmungen, Eis- und Eisgefahr, Nebel, Sturm.
    • Sperrung des Binnenschiffsverkehrs in Folge von Hochwasser und bei Eintritt von Niedrigwasser ab Erreichen der für den Kleinwasserzuschlagmaßgeblichen Pegelstände in Kaub.
    • Starke Preissteigerungen von Betriebskostenanteilen oder Erschwerung in der Beschaffung wesentlicher Betriebsstoffe oder Betriebs- oder Ersatzmaterialien, sowie bei allen sonstigen unmittelbar oder mittelbar auf die Schifffahrt einwirkenden oder erschwerenden Gefahren, Ereignisse, Umstände oder Ursachen.

    Während der ganzen Dauer eines dieser Fälle ist die Prechel GmbH berechtigt, in Ihrer Wahl:

    • Entweder den Transport durchzuführen und für die ganze Transportstrecke die Fracht zu erheben.
    • oder ganz vom Vertrag zurücktreten und Fehlfracht zu berechnen und schon verladene Container/Güter an der ihr geeignet erscheinenden Stelle auf Kosten und Gefahr des Käufers zu löschen oder löschen zu lassen und einzulagern oder mit anderen Mitteln weiter zu speditieren. Alle durch Löschung im Zwischenhafen, Einlagerung oder Weiterbeförderung entstehenden Mehrkosten, Mehrfrachten und Auslagen gehen zu Lasten des Käufers.
    • Diese Rechte hat die Prechel GmbH auch dann, wenn sie oder der Schiffer es unterlassen sollten, vom Eintritt des Ereignisses den Käufer oder anderen Ladungsbeteiligten Mitteilung zu machen.
       
  7. Angegebene Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Die Lieferfrist läuft nicht während der Dauer von höherer Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung und sonstiger, von uns nicht vertretender Einflüsse auf Herstellung und Versand. Diese Lieferverzögerungen berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszu- schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird ein ge- gebenenfalls nach dem vorangegangenen Satz verlängerter vereinbarter Liefertermin überschritten, ist der Käufer be- rechtigt, uns eine angemessene Nachlieferungsfrist zu setzen. Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nach- lieferungsfrist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unverzüglich nach Ablauf der gesetzten Nachfrist erklärt werden. Schadenersatzansprüche des Käufers sind nach Maßgabe der Ziff. 11 ausgeschlossen.
  8. Alle Zahlungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Rechnungserhalt bar und ohne Abzug zu leisten. Zahlungsanweisungen, Wechsel und Schecks werden nur nach Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Einzugs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind befugt, vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe von 2% über dem gültigen Diskontsatz zu berechnen.
  9. Wir bleiben Eigentümer der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung der uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen, einschließlich Zinsen und kosten. Die Ware bleibt auch dann unser Eigentum, wenn sie verarbeitet wird. Der Käufer überträgt schon jetzt das Eigentum an Gegenständen, die er im Zusammenhang mit der Verarbeitung von uns gelieferter Waren aufgrund zwingenden Rechts erwirbt, an uns. Er verpflichtet sich, diese Gegenstände für uns unentgeltlich zu verwahren. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon jetzt alle Ansprüche, die aufgrund der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer entstehen, ab.
  10. Mängelrügen müssen uns schriftlich innerhalb acht Tagen nach Lieferung der Ware zugehen. Mängel, die trotz sofortiger sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar sind, müssen unverzüglich, spätestens aber acht Tage nach der Entdeckung, bei uns schriftlich angezeigt werden. Bei rechtzeitiger und begründeter Beanstandung nehmen wir die Ware zurück. Wir behalten uns vor, Ersatz zu liefern oder die Ware nachzubessern. Ist die Nachbesserung unmöglich oder geraten wir mit der Nachbesserung in Verzug, so kann der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
  11. Sämtliche Schadenersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem vertraglichen oder außervertraglichen Grunde, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind (Folgeschäden), werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns selbst oder unserer leitenden Angestellten. Soweit von uns Schadenersatz verlangt werden kann, sind wir nur verpflichtet, den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden zu ersetzen.
  12. Gerichtsstand:
    Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche - auch im Wechsel- oder Scheckprozeß - ist ausschließlich Mannheim, soweit nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen ein anderer Erfüllungsort oder Gerichtsstand begründet ist. Auch gegenüber ausländischen Käufern und Lieferanten gilt deutsches Recht