Der Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Bei frachtfreier Lieferung erfolgt der Transport nach unserer Wahl auf dem Wasser- oder Landwege. Transport-, Feuer- oder Bruchversicherung schließen wir nur auf besondere Weisung und auf Kosten des Käufers ab. Falls der Käufer keine besonderen Weisungen für die Verladung erteilt, erfolgt der Versand nach unserem freien Ermessen.
6.1 Hindernisse beim Schiffstransport
Die Abnahme- und Transportpflicht der Prechel GmbH erlischt auf jeder Wasserstraße ohne weiteres - gleichgültig, ob die Container/Güter schon übernommen oder verladen sind, oder ob die Reise schon angetreten ist oder nicht - wenn allgemein oder auch nur mit Bezug auf das Schiff, welches die Container/Güter geladen hat, folgende Ereignisse oder Umstände eintreten oder vorliegen:
- Höhere Gewalt, Zufall, Mobilmachung, militärische Übungen und Unternehmungen, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Sabotage, Blockade, Requisition, Ein-, Aus-, oder Durchfuhrbeschränkungen, Beschlagnahme, behördliche Maßnahmen und Eingriffe jeder Art.
- Sperren jeder Art, Einsturz von Brücken oder sonstiger Werke, Schließung der Schifffahrt.
- Unfälle der Schifffahrt, Zusammenstöße und Havarien, Untergang oder Beschädigung des Schiffes.
- Naturereignisse, Überschwemmungen, Eis- und Eisgefahr, Nebel, Sturm.
- Sperrung des Binnenschiffsverkehrs in Folge von Hochwasser und bei Eintritt von Niedrigwasser ab Erreichen der für den Kleinwasserzuschlagmaßgeblichen Pegelstände in Kaub.
- Starke Preissteigerungen von Betriebskostenanteilen oder Erschwerung in der Beschaffung wesentlicher Betriebsstoffe oder Betriebs- oder Ersatzmaterialien, sowie bei allen sonstigen unmittelbar oder mittelbar auf die Schifffahrt einwirkenden oder erschwerenden Gefahren, Ereignisse, Umstände oder Ursachen.
Während der ganzen Dauer eines dieser Fälle ist die Prechel GmbH berechtigt, in Ihrer Wahl:
- Entweder den Transport durchzuführen und für die ganze Transportstrecke die Fracht zu erheben.
- oder ganz vom Vertrag zurücktreten und Fehlfracht zu berechnen und schon verladene Container/Güter an der ihr geeignet erscheinenden Stelle auf Kosten und Gefahr des Käufers zu löschen oder löschen zu lassen und einzulagern oder mit anderen Mitteln weiter zu speditieren. Alle durch Löschung im Zwischenhafen, Einlagerung oder Weiterbeförderung entstehenden Mehrkosten, Mehrfrachten und Auslagen gehen zu Lasten des Käufers.
- Diese Rechte hat die Prechel GmbH auch dann, wenn sie oder der Schiffer es unterlassen sollten, vom Eintritt des Ereignisses den Käufer oder anderen Ladungsbeteiligten Mitteilung zu machen.