AGB

1. Geltung der Bedingungen

 

Maßgeblich für alle Angebote, Veräußerungsgeschäfte und Lieferungen sind ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Mündliche Nebenabreden sowie entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn wir ihnen schriftlich zugestimmt haben.

 


 

2. Angebote, Auftrag, Auftragsbestätigung

 

Unsere Angebote sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend. Der Käufer ist an sein Angebot zwei Wochen gebunden. Zur Lieferung sind wir erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verpflichtet.

 

Die Auftragsbestätigung regelt den Inhalt des Vertrages verbindlich, sofern nicht innerhalb einer Woche nach Absendung ein schriftlich begründeter Widerspruch erhoben wird.

 


 

3. Preise, Preisgrundlagen, Rücktritt

 

Den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Preisen liegen die am Tage des Vertragsschlusses gültigen Rohstoffpreise, Löhne und Sozialabgaben, Frachtsätze sowie öffentliche Abgaben (z. B. Steuern) zugrunde.

 

Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Änderungen dieser Grundlagen berechtigen den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, sofern keine Einigung erzielt werden kann.

 

Ändert sich die Kursrelation des Euro zur Währung, in der wir einkaufen, können auch wir vom Auftrag zurücktreten, sofern keine Einigung erzielt wird.

 


 

4. Verkauf nach Muster oder Probe

 

Bei Verkauf nach Muster oder Probe gilt das Muster bzw. die Probe nur als unverbindliches Anschauungsstück, das lediglich den allgemeinen Charakter bzw. den Typ der Ware wiedergibt.

 


 

5. Abtretung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Bonität

 

Ansprüche des Käufers aus der Geschäftsverbindung dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abgetreten werden. Der Käufer ist nicht berechtigt, gegenüber unseren fälligen Zahlungsansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

 

Er kann gegenüber unseren Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Die nicht rechtzeitige Zahlung einer Lieferung oder Teillieferung sowie begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers berechtigen uns, sämtliche Forderungen gegen den Besteller sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

 


 

6. Versand, Gefahrübergang, Versicherung

 

Der Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Bei frachtfreier Lieferung erfolgt der Transport nach unserer Wahl auf dem Wasser- oder Landweg. Transport-, Feuer- oder Bruchversicherungen schließen wir nur auf besondere Weisung und auf Kosten des Käufers ab.

 

Erteilt der Käufer keine besonderen Weisungen zur Verladung, erfolgt der Versand nach unserem pflichtgemäßen Ermessen.

 

6.1 Hindernisse beim Schiffstransport

 

Die Abnahme- und Transportpflicht der Prechel GmbH erlischt auf jeder Wasserstraße ohne weiteres, unabhängig davon, ob die Container/Güter bereits übernommen oder verladen sind, oder ob die Reise bereits angetreten wurde, wenn allgemein oder auch nur in Bezug auf das Schiff, welches die Container/Güter geladen hat, folgende Ereignisse oder Umstände eintreten oder vorliegen:

 

a) Höhere Gewalt und vergleichbare Ereignisse: höhere Gewalt, Zufall, Mobilmachung, militärische Übungen und Unternehmungen, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Sabotage, Blockade, Requisition, Ein-, Aus- oder Durchfuhrbeschränkungen, Beschlagnahme, behördliche Maßnahmen und Eingriffe jeder Art.

 

b) Sperrungen und Infrastruktur: Sperren jeder Art, Einsturz von Brücken oder sonstigen Bauwerken, Schließung der Schifffahrt.

 

c) Schifffahrtsereignisse: Unfälle der Schifffahrt, Zusammenstöße und Havarien, Untergang oder Beschädigung des Schiffes.

 

d) Naturereignisse: Naturereignisse, Überschwemmungen, Eis und Eisgefahr, Nebel, Sturm.

 

e) Wasserstände: Sperrung des Binnenschiffsverkehrs infolge von Hochwasser sowie bei Eintritt von Niedrigwasser ab Erreichen der für den Kleinwasserzuschlag maßgeblichen Pegelstände in Kaub.

 

f) Kosten- und Beschaffungsrisiken: starke Preissteigerungen von Betriebskostenanteilen oder Erschwernisse bei der Beschaffung wesentlicher Betriebsstoffe sowie Betriebs- oder Ersatzmaterialien, sowie alle sonstigen unmittelbar oder mittelbar auf die Schifffahrt einwirkenden oder erschwerenden Gefahren, Ereignisse, Umstände oder Ursachen.

 

Während der gesamten Dauer eines dieser Fälle ist die Prechel GmbH nach ihrer Wahl berechtigt,

 

– entweder den Transport durchzuführen und für die gesamte Transportstrecke die Fracht zu erheben,

 

– oder vom Vertrag zurückzutreten, Fehlfracht zu berechnen und bereits verladenen Container/Güter an einer ihr geeignet erscheinenden Stelle auf Kosten und Gefahr des Käufers zu löschen oder löschen zu lassen und einzulagern oder mit anderen Mitteln weiter zu spedieren. Alle durch Löschung im Zwischenhafen, Einlagerung oder Weiterbeförderung entstehenden Mehrkosten, Mehrfrachten und Auslagen gehen zu Lasten des Käufers.

 

Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die Prechel GmbH oder der Schiffer es unterlassen, den Käufer oder andere Ladungsbeteiligte über den Eintritt des Ereignisses zu informieren.

 


 

7. Lieferfristen, Lieferverzug, Rücktritt

 

Angegebene Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Die Lieferfrist läuft nicht während der Dauer höherer Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung sowie sonstiger Einflüsse auf Herstellung und Versand, die wir nicht zu vertreten haben.

 

Diese Lieferverzögerungen berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wird ein gegebenenfalls nach dem vorstehenden Satz verlängerter Liefertermin überschritten, ist der Käufer berechtigt, uns eine angemessene Nachlieferungsfrist zu setzen. Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachlieferungsfrist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

 

Der Rücktritt ist unverzüglich nach Ablauf der gesetzten Nachfrist zu erklären. Schadenersatzansprüche des Käufers sind nach Maßgabe der Ziffer (11) ausgeschlossen.

 


 

8. Zahlungsbedingungen, Zinsen

 

Alle Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten. Zahlungsanweisungen, Wechsel und Schecks werden nur nach Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Einzugs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.

 

Wir sind berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Zinsen in Höhe von 2 % über dem gültigen Diskontsatz zu berechnen.

 


 

9. Eigentumsvorbehalt

 

Wir bleiben Eigentümer der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich Zinsen und Kosten.

 

Die Ware bleibt auch dann unser Eigentum, wenn sie verarbeitet wird. Der Käufer überträgt bereits jetzt das Eigentum an Gegenständen, die er im Zusammenhang mit der Verarbeitung von uns gelieferter Ware aufgrund zwingenden Rechts erwirbt, an uns. Er verpflichtet sich, diese Gegenstände unentgeltlich für uns zu verwahren.

Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt bereits jetzt alle Ansprüche ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer entstehen.

 


 

10. Mängelrügen, Nacherfüllung, Rücktritt

 

Mängelrügen müssen uns schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Lieferung der Ware zugehen. Mängel, die trotz sofortiger sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar sind, sind unverzüglich, spätestens jedoch acht Tage nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen.

 

Bei rechtzeitiger und begründeter Beanstandung nehmen wir die Ware zurück. Wir behalten uns vor, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Ist die Nachbesserung unmöglich oder geraten wir mit der Nachbesserung in Verzug, kann der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

 


 

11. Haftung

 

Sämtliche Schadenersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem vertraglichen oder außervertraglichen Grund, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (Folgeschäden), sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns selbst oder unserer leitenden Angestellten.

 

Soweit von uns Schadenersatz verlangt werden kann, sind wir nur verpflichtet, den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden zu ersetzen.

 


 

12. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Recht

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche, auch im Wechsel- oder Scheckprozess, ist ausschließlich Mannheim, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Erfüllungsort oder Gerichtsstand vorsehen. Auch gegenüber ausländischen Käufern und Lieferanten gilt deutsches Recht.